Wofür die Stellungnahme benötigt wird
Bei einem Antrag auf Gründungszuschuss verlangt die Agentur für Arbeit eine Beurteilung der Tragfähigkeit. Eine fachkundige Stelle prüft das Vorhaben anhand Ihrer Unterlagen. Ihre positive Stellungnahme ersetzt weder die Antragsprüfung noch die Förderentscheidung.
Welche Unterlagen Sie vorbereiten sollten
Benötigt werden regelmäßig ein Businessplan, die Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplanung, eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau sowie Nachweise Ihrer Qualifikation. Erfragen Sie bei Ihrer gewählten Stelle, welche ergänzenden Unterlagen und Formulare erforderlich sind.
Die richtige Stelle abstimmen
Als fachkundige Stellen kommen unter anderem Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute infrage. Klären Sie die Anforderungen vorab mit Ihrer Agentur und der gewählten Stelle. Wir unterstützen bei der Vorbereitung Ihres Konzepts; eine Ausstellung durch uns oder eine Anerkennung im Einzelfall wird damit nicht zugesagt.
FÜR IHRE GRÜNDUNG IN GELSENKIRCHEN
Ihr Vorhaben im regionalen Kontext.
Für viele Vorhaben in Gelsenkirchen ist entscheidend, welche konkreten Probleme sie für Menschen oder Betriebe in der Region lösen. Mobile Dienstleistungen, Handwerk und kleine B2B-Angebote können mit überschaubaren Strukturen starten. Trotzdem gehören Versicherungen, Betriebsmittel, Anlaufzeit und private Ausgaben von Beginn an in die Planung.
Ermitteln Sie Ihren Mindestumsatz aus Betriebskosten, privatem Bedarf und Rücklagen. Prüfen Sie anschließend, wie viele abrechenbare Aufträge dafür tatsächlich nötig sind.
Weiterführende Informationen: Bundesagentur für Arbeit: Gründungszuschuss ↗. Prüfen Sie vor einer Entscheidung den aktuellen Stand.
Redaktioneller Stand: 30. Oktober 2026. Die Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder individuelle Förderberatung.